Beitragsordnung
Ab 16.08.2015 gilt folgende Beitragsordnung:
Von volljährigen aktiven Mitgliedern sind Helferstunden zu leisten. Die Anzahl dieser wird zum Jahresbeginn vom Vorstand festgelegt. Zum Jahresende nicht abgeleistete Helferstunden werden mit 25 € pro Stunde in Rechnung gestellt. Informationen zur aktuellen Anzahl der abzuleistenden Helferstunden sind beim Veranstaltungswart zu erfragen.
Einmalige Aufnahmegebühr pro Person 1 Monatsbeitrag!
Ermäßigte Mitglieder im Sinne der Beitragsordnung sind Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Auszubildende und Studenten bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Auszubildende müssen jährlich durch Ausbildungsnachweis, Studenten bis zum 27. Lebensjahr halbjährlich durch Studienbescheinigung nachweisen, dass sie noch diesem Personenkreis angehören.
Zusätzlich ist von Formationsmitgliedern ein Zusatzbeitrag zu zahlen, deren Höhe jährlich zu Beginn einer Saison vom Vorstand beschlossen wird.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag. Sie wird mit der ersten Beitragszahlung fällig. Formationsmitglieder sind von der Zahlung einer Aufnahmegebühr befreit.
(1) Der Monatsbeitrag und ggfs. ein Zusatzbeitrag wird jeweils am 1. eines Quartals für das gesamte Quartal fällig.
(2) Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise zu Beginn des zweiten Quartalsmonats im Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.
(3) Abweichend von dieser Regelung werden Mitgliedsbeiträge und Zusatzbeiträge für Formationsmitglieder monatlich zum ersten Tag eines Monats fällig und zum Monatsbeginn eingezogen.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein laufend die Änderungen der IBAN und BIC, den Wechsel des Bankinstituts, sowie die Änderung der persönlichen Anschrift mitzuteilen.
(5) Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein durch Bankgebühren (z.B. Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen.
(6) Im Übrigen ist der Verein berechtigt, ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.
(7) Der geschäftsführende Vorstand wird ermächtigt, einzelnen Mitgliedern auf deren Antrag hin die bestehenden und künftigen Beitragspflichten zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen bzw. Änderungen bei Zahlungsturnus und Zahlungsweise zu genehmigen. Das Mitglied muss die Gründe für seinen Antrag glaubhaft darlegen und auf Verlangen nachweisen.
Die Schatzmeisterin bittet:
Bitte erteilen Sie dem TC "Der Frankfurter Kreis" e.V. eine Einzugsermächtigung.
Der Beitrag wird dann Quartalsweise eingezogen. Dieser Vorgang erleichtert die Buchung der Beiträge, da er automatisiert per "Online Banking" abläuft.